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Hausarztvertrag

Wir nehmen an den Hausarztprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen teil und bieten Ihnen die Teilnahme an.

HZV - hausarztzentrierte Versorgung

Unser Gesundheitswesen wird immer komplexer. Immer neue Untersuchungen und Behandlungen werden von Ärzten und Therapeuten angeboten, die sich auf bestimmte Aufgaben oder Krankheiten spezialisiert haben.

Umso wichtiger wird ein Ansprechpartner im Gesundheitssystem, der Ihre Lebens- und Krankheitsgeschichte, Ihre besonderen Familien-, Lebens- und Arbeitsumstände kennt, der Sie in Gesundheitsfragen berät, der Sie gezielt zu geeigneten Spezialisten überweist, der alle Befunde mit Ihnen bespricht und der Ihre Gesundheitsunterlagen zentral verwaltet. Dieser Ansprechpartner ist Ihr Hausarzt.

Wir Hausärzte müssen heute und in Zukunft dazu in der Lage sein, Sie kompetent durch das moderne Medizinsystem zu führen. Die Stärkung dieser Lotsenfunktion des Hausarztes wurde daher 1998 vom Gesetzgeber als gesundheitspolitisches Ziel im §73b SGB V (Fünftes Buch des Sozialgesetzbuches) verankert.

Wer ist mein Hausarzt?

Gesetzlich Versicherte können folgende Fachärzte als Hausarzt wählen: Allgemeinmediziner, Internisten der hausärztlichen Versorgung oder Kinder– & Jugendärzte (Privat Versicherte können übrigens jeden Arzt als Hausarzt angeben).

Was sind Hausarztverträge?

Um die Vorgabe des §73b SGB V zu erfüllen, hat man die HZV-Verträge oder auch Hausarztverträge geschaffen. In Baden-Württemberg gibt es sie seit 2008.

Einen Hausarztvertrag schließen Sie mit Ihrer Krankenkasse ab. Darin benennen Sie Ihren Hausarzt und erklären sich bereit, in allen medizinischen Fragen zuerst ihn aufzusuchen.

Wer darf am Hausarztvertrag teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle gesetzlich Versicherten. Für privat Versicherte gibt es dagegen keine Hausarztverträge.

Ist die Teilnahme am Hausarztvertrag Pflicht?

Nein. Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und Sie können den Vertrag auch kündigen.

Welche Vorteile bringt mir eine Teilnahme?

Manche Punkte variieren je nach Krankenkasse und Jahr. Erkundigen Sie sich daher im Zweifel bitte bei Ihrer Kasse.

  • Befreiung von der Zuzahlung bei vielen Arzneimitteln
  • erweiterter Leistungskatalog z. B. bei Vorsorgeuntersuchungen, Psychotherapie oder Zuschüsse bei Sportprogrammen
  • Spätsprechstunde bzw. Erreichbarkeit an einem Wochentag bis 19:00 Uhr;
  • diese ist ausdrücklich für berufstätige Vertragsteilnehmer reserviert.
  • raschere Termine bei Fachärzten, welche an den Facharztverträgen nach dem §73c des SGB V teilnehmen
  • zentrale Verwaltung all Ihrer medizini-schen Unterlagen durch Ihrem Hausarzt
  • erleichterte Abläufe bei Versicherungs- und Behördenanfragen an den Hausarzt
  • zertifizierter Fortbildungsstand Ihres Hausarztes - dieser nimmt an HZV-Schulungen und an einem Qualitätszirkel teil, um Ihre Versorgung nach dem aktuellem Stand der Wissenschaft zu gewährleisten.
  • Unterstützung Ihrer Hausarztpraxis: wegen des höheren Aufwandes vergütet Ihre Kasse Ihre Versorgung im Hausarzt-programm besser als Ihre Regelversorgung.

Welche Pflichten habe ich im Hausarztvertrag?

  • Sie wenden sich in allen medizinischen Angelegenheiten möglichst immer zuerst an Ihre Hausarztpraxis.
  • Wenn Sie eine andere Hausarztpraxis aufsuchen, sind Sie verpflichtet, dort anzugeben, dass Sie bereits einen Hausarztvertrag abgeschlossen haben; die andere Praxis hat dann nur eine Vertreterfunktion.

Darf ich Fachärzte frei wählen?

Sie sollten als Hausarztvertragsteilnehmer möglichst Fachärzte wählen, die am Facharztprogramm Ihrer Kasse teilnehmen; sehr viele Fachärzte tun dies bereits. Im übrigen haben Sie das Recht der freien Arztwahl. Manche Kassen schreiben vor, dass der Facharzt im selben Bundesland tätig sein muss wie Ihr Hausarzt.

Brauche ich für Routinekontrollen Überweisungen?

Ja. Es dient dem Zweck des Hausarztvertrags, dass Ihnen Ihr Hausarzt eine Überweisung ausstellt. Der Facharzt erhält dadurch den Auftrag, einen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht geht an den Hausarzt. Sein Inhalt kann große Auswirkung auf weitere Schritte haben, die Ihr Hausarzt wiederum mit Ihnen besprechen wird.

Ausnahme: Für Besuche beim Augen-, Frauen- und Zahnarzt benötigen Sie auch im Hausarztprogramm keinen Überweisungsschein.

Und wenn ich eine andere Praxis aufsuche?

Wenn die andere Hausarztpraxis ebenfalls am Hausarztprogramm teilnimmt, so prüft dort ein Computer online, ob Sie am Vertrag Ihrer Kasse teilnehmen und behandelt Sie in Vertretung. Nimmt die andere Hausarztpraxis nicht am Hausarztprogramm teil, so verletzen Sie Ihre Vertragspflichten. Dies fällt spätestens dann auf, wenn diese andere Praxis mit Ihrer Krankenkasse abrechnet.

Bei mehrfachem Verstoß gegen den Vertrag hat Ihre Krankenkasse das Recht, Ihnen den Hausarztvertrag aufzukündigen. In diesem Fall verlieren Sie natürlich nicht Ihren Versicherungsschutz, sondern nehmen wieder an der Regelversorgung ihrer Kasse teil.

Falls Sie später erneut einen Hausarztvertrag abschließen wollen, darf Ihre Kasse darüber entscheiden, ob Sie Ihren Antrag annimmt.

Wenn ich auswärts erkranke?

Muss ich dann nach Hause fahren. um mioch behandeln zu lassen? - Nein. Selbstverständlich dürfen Sie sich auswärts auch von einer anderen Hausarztpraxis versorgen lassen. Diese Praxis sollte möglichst auch am Hausarztprogramm teilnehmen; dies trifft heute aber auf die allermeisten Praxen zu. Im übrigen haben Sie das Recht auf freie Arztwahl.

Im Ausland gelten die Bestimmungen Ihrer Auslandskrankenversicherung.

Hausarztwechsel und Kündigung

In diesen Fällen müssen Sie den Hausarztvertrag unter Angabe des Grundes bei Ihrer Krankenkasse kündigen. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt ein Jahr, die Kündigung ist zum Quartalsende möglich.

Noch Fragen?

Rufen Sie an beim Servicetelefon 02203 57561214 des deutschen Hausärzteverbandes.