IGeL-Leistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen heute nicht mehr alle Leistungen, die zwar sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig sind.
1998 wurde die sog. IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungs) Liste veröffentlicht. Dort stehen alle Leistungen, die es außerhalb der kassenärztlichen Versorgung gibt. Jeder gesetzlich Versicherte kann diese Leistungen, die sog. IGeL-Leistungen, in Anspruch nehmen und so selbst entscheiden, ob und wie oft er sich untersuchen lassen will.
Die Kosten der IGeL-Leistungen werden nicht von der Kasse erstattet, sie sind von Ihnen selbst zu tragen. Deshalb nennt man sie auch Selbstzahler-Leistungen. Die Preise sind in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Privatabrechnungen festgelegt.
Nicht alle IGeL-Leistungen sind gleich sinnvoll. Der Medizinische Dienst Bund hat die Website IGeL Monitor aufgesetzt. Sie erfahren dort, welche IGeL-Leistungen es gibt und welchen Nutzen sie für Sie haben könnten.
Wir bieten Ihnen in unserer Praxis nur solche IGeL-Leistungen an, für die wir die erforderlichen Qualifikationsnachweise und Genehmigungen besitzen und von deren Nutzen für Sie wir selbst überzeugt sind.